Sponsorenwerbung
Direkte gewerbliche Werbung ist auf Sondernutzungsflächen in den allermeisten Kommunen nicht erlaubt.
Ein Sponsoring als Teilfläche oder als großes Logo ist jedoch kein Problem.
Argumente für Ihren Sponsor:
- Er steht gut sichtbar an den Hauptstrassen seines Einzugsgebietes
- Er zahlt wesentlich weniger dafür als bei den gewerblichen Anbietern
- Er tritt zugleich als Sponsor auf und zeigt soziale Verantwortung
Einschränkung: Es ist nur Imagewerbung möglich, keine Produkt- oder Aktionswerbung. Das Hinweis "Unterstützt durch" oder ähnlich ist erforderlich, zumindest bei ganzen Flächen, weniger bei reiner Logowerbung.